macht_herrschaft
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| Gewaltenteilung schränkt politische Macht ein. | Gewaltenteilung schränkt politische Macht ein. | ||
| - | Definition von Macht nach [[Max Weber]]: //Macht ist jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, | + | Definition von **Macht** nach [[Max Weber]]: //Macht ist jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, |
| - Macht ist ein soziales Verhältnis, | - Macht ist ein soziales Verhältnis, | ||
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| - Eine Vielfalt an Machtressourcen ist denkbar | - Eine Vielfalt an Machtressourcen ist denkbar | ||
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| + | __Analytische Unterscheidung von Macht:__ | ||
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| + | - Gesellschaftliche Macht: Chancen, im politischen Prozess Interessen gegen Widerstand durchzusetzen => politischer Einfluss, aber keine politische Macht | ||
| + | - Politische Macht: Möglichkeit, | ||
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| + | Politische Macht verwirklicht sich in einer spezifischen sozialen Beziehung, in einem politischen [[Herrschaft]]sverhältnis | ||
| [[Vorlesung 3.1]] | [[Vorlesung 3.1]] | ||
macht_herrschaft.1760637212.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/10/16 19:53 von sabine
