[[Max Weber]]s Definition von Herrschaft: //das Recht, Befehle zu erteilen bzw. verbindliche Entscheidungen zu treffen und dafür Gehorsam zu erwarten// Das führt zu drei Implikationen: - funktionale Ausdifferenzierung in Herrschaftsträger und Herrschaftsunterworfene - eine allgemeine Anerkennung des Rechts verbindlicher Entscheidungen - Existenz von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgung Herrschaft ist auf Dauer gestellt und institutionalisiert. Politische Herrschaft ist auf den Staat beschränkt, der das Monopol auf legitime Gewaltausübung hat. Dessen Zusammenbruch sind sogenannte failed states. [[Herrschaftsressourcen]] sind [[Zwang]] oder [[Legitimität]]. Der Mix daraus bestimmt die [[Herrschaftsform]]. Herrschaft ist begründungspflichtig, weil sie die Freiheit der Menschen einschränkt. Zwei Beispiele von Vertretern der [[Vertragstheorie]]n sind der * [[Leviathan]] (absolute Zentralgewalt) nach [[Thomas Hobbes]] und * die freiwillige Unterwerfung rational handelnder Individuen, die die Herrschenden mit einem Gesellschaftsvertrag verpflichten nach [[John Locke]]. Souveränität wird nur verliehen und ist rückforderbar. Begrenzung der politischen Herrschaft durch - Normative Vorgaben (Bindung an Gemeinwohl oder an Menschenrechte) - institutionell (Gewaltenteilung nach [[Montesquieu]]) - prozessual (internationale Vertragsverpflichtungen oder Mitgliedschaft in EU) [[Vorlesung 3.1]]