Max Webers Definition von Herrschaft:

das Recht, Befehle zu erteilen bzw. verbindliche Entscheidungen zu treffen und dafür Gehorsam zu erwarten

Das führt zu drei Implikationen:

  1. funktionale Ausdifferenzierung in Herrschaftsträger und Herrschaftsunterworfene
  2. eine allgemeine Anerkennung des Rechts verbindlicher Entscheidungen
  3. Existenz von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgung

Herrschaft ist auf Dauer gestellt und institutionalisiert.

Politische Herrschaft ist auf den Staat beschränkt, der das Monopol auf legitime Gewaltausübung hat. Dessen Zusammenbruch sind sogenannte failed states.

Herrschaftsressourcen sind Zwang oder Legitimität. Der Mix daraus bestimmt die Herrschaftsform.

Herrschaft ist begründungspflichtig, weil sie die Freiheit der Menschen einschränkt. Zwei Beispiele von Vertretern der Vertragstheorien sind der

Begrenzung der politischen Herrschaft durch

  1. Normative Vorgaben (Bindung an Gemeinwohl oder an Menschenrechte)
  2. institutionell (Gewaltenteilung nach Montesquieu)
  3. prozessual (internationale Vertragsverpflichtungen oder Mitgliedschaft in EU)

Vorlesung 3.1