herrschaft
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Max Webers Definition von Herrschaft:
das Recht, Befehle zu erteilen bzw. verbindliche Entscheidungen zu treffen und dafür Gehorsam zu erwarten
Das führt zu drei Implikationen:
- funktionale Ausdifferenzierung in Herrschaftsträger und Herrschaftsunterworfene
- eine allgemeine Anerkennung des Rechts verbindlicher Entscheidungen
- Existenz von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbefolgung
herrschaft.1760638172.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/10/16 20:09 von sabine
