Induktion
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Induktives Vorgehen bedeutet, von einer empirischen Beobachtung auf eine Gesetzmäßigkeit zu schließen.
Gemäß Karl Popper sind Indikationsschlüsse nicht gerechtfertigt, d. h. man kann durch Induktion nicht "beweisen", dass ein Gesetz Gültigkeit hat. Das liegt daran, dass es bei einer empirischen Begründung zu einem infinitem Regress führt. Eine logische Begründung setzt Apriorismus voraus, den Popper ablehnt.
Somit ist die Induktion nicht als Beweismittel zulässig. Sie ist ein hypothesengenerierendes Verfahren.
Sie ist das hypothesen-generierendes Verfahren im Forschungsprozess.
| Induktion | Deduktion | Beispiel | ||
| empirische Beobachtung | ==========> | Hypothese | ==========> | empirische Überprüfung |
| geringe Fallzahlen | hohe Fallzahlen | |||
| meist quanlitativ | meist quantitativ |